Die Kurzübersicht stellt das Leistungsangebot und die Honorare für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privaten Krankenkassen und Beihilfestellen dar.
Bitte beachten Sie:
Alle GOP-Leistungen (bis auf das Ausfallhonorar) sind grundsätzlich durch die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig, vorausgesetzt Psychotherapie bei psychologischen Psychotherapeuten gehört zu den Leistungen ihres individuellen Versicherungsvertrages. Bei Klärung Ihrer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Weitere GOP-Leistungen wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratung, konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten können im Einzelfall nach Bedarf noch hinzukommen.