Für Privatpatienten variiert der Leistungsumfang je nach vertraglichen Bestimmungen. Die Kosten der ersten fünf probatorischen Sitzungen werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nachfolgend ist in der Regel der Versicherung ein formeller Antrag auf Kostenübernahme vorzulegen. Die einzelne Formalitäten sollten vorab mit der Versicherung geklärt werden.
Als Selbstzahler gibt es keine Formalitäten.
Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Bei Kassenpatienten werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Nach 4 (bei Erwachsenen) bzw. 6 (bei Kindern und Jugendlichen) probatorische Sitzungen muss einen formellen Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach der Genehmigung der Kasse kann die Psychotherapie durchgeführt werden.