In den ersten probatorischen Gesprächen wird geklärt, ob eine Psychotherapie indiziert ist, ob die "Chemie" im Gespräch stimmt und eine Zusammenarbeit somit zielführend ist. In diesen Gesprächen findet Diagnostik und Therapieplanung statt.
Eine Psychotherapiestunde dauert 50 min. und findet einmal wöchentlich statt.
Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Therapiestunden,
eine Langzeittherapie zwischen 45 und 80 Therapiestunden.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine psychotherapeutische Behandlung braucht, ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigten notwendig. Außerdem ist auch das Einbeziehen der Bezugspersonen ein wirkungsvoller Bestandteil der Therapie.
Vor Beginn einer Psychotherapie sollte immer ein Arzt untersuchen ob es organische Gründe gibt, die gegen eine Therapie sprechen oder ergänzende medizinische Unterstützung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang sollte vom Arzt ein Konsiliarbericht für die Krankenkasse bzw. die private Versicherung ausgefüllt werden.